Simulation I
- Typ: Vorlesung (V)
- Semester: SS 2016
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Ort:
30.33 MTI 30.33 Allgemeine Elektrotechnik
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Zeit:
Vorlesungsbeginn: 26.04.2016
15:45 - 17:15 wöchentlich
- Dozent:
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Hinweis:
Die erste Vorlesung findet in der zweiten Vorlesungswoche am 26.04.2016 statt.
Literaturhinweise |
Weiterführende Literatur
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Lehrinhalt | Erzeugung von Zufallszahlen, Monte Carlo Integration, Diskrete Simulation, Zufallszahlen diskreter und stetiger Zufallsvariablen, statistische Analyse simulierter Daten. |
Anmerkung | Die Vorlesung Simulation I wird im SS 2015 und im SS 2016 gelesen. |
Arbeitsbelastung | Gesamtaufwand bei 4,5 Leistungspunkten: ca. 135.0 Stunden Präsenzzeit: 30 Stunden Vor ? und Nachbereitung der LV: 45.0 Stunden Prüfung und Prüfungsvorbereitung: 60.0 Stunden |
Ziel | Die Teilnehmer sollen durch den Kurs in die Lage versetzt werden, ereignisorientierte dynamische Systeme, die stochastischen Einflüssen unterliegen zu modellieren und mittels Simulation zu analysieren. Die Diskussion praxisorientierter Fallstudien verfolgt zwei Ziele. Einerseits werden die Teilnehmer für die Verwendung unterschiedlicher Kriterien zur Beurteilung der Performanz eines ereignisorientierten stochastischen System sensibilisiert, und andererseits wird ein Überblick über die Einsatzfelder der Simulation gegeben. Im Rahmen der Veranstaltung werden die Grundelemente der ereignisorientierten Simulation vorgestellt und ein Vorgehensmodell zur Durchführung von Simulationsstudien entwickelt. Eigenschaften bestehender mathematischer Verfahren zur Erzeugung von Zufallsvariablen werden thematisiert und konkreten Anwendungsfällen zugeordnet . Statistische Methoden zur Beschreibung von Simulationseingangsdaten und der Interpretation von Simulationsergebnissen werden erläutert. Die fakultative Rechnerübung unter Einsatz einer Simulationssoftware umfasst eine praxisnahe Fallstudie, die den Teilnehmern ein realistisches Bild der Möglichkeiten und Grenzen der stochastischen Simulation vermitteln soll. |
Prüfung | Die Erfolgskontrolle erfolgt in Form einer 60 min. schriftlichen Prüfung (nach §4(2), 1 SPO). Die Leistung der freiwilligen Rechnerübung kann als Erfolgskontrolle anderer Art (nach §4(2), 3 SPO) zur Verbesserung der Klausurnote um 2/3 Noten herangezogen werden. |